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Seniorenbeiratswahlen 2009

In der Stadt Fürstenfeldbruck existiert seit 1993 ein Seniorenbeirat. Er wurde seinerzeit vom Stadtrat berufen und dient als Interessenvertretung der älteren Generation. Der Beirat arbeitet ehrenamtlich, überparteilich und überkonfessionell und berät Stadtrat sowie Verwaltung in grundsätzlichen Fragen der Seniorenarbeit. Er kann von sich aus Vorschläge und Anregungen einreichen und deren Behandlung im zuständigen Ausschuss beantragen. Ferner organisiert der Beirat auf die besonderen Interessen und Bedürfnisse von Senioren abgestimmte Diskussionsrunden und Informationsveranstaltungen. Eine entsprechende Satzung der Stadt regelt die Zusammensetzung sowie die Voraussetzungen für die Wahl und Arbeitsweise des Seniorenbeirates.

Am 31. Dezember dieses Jahres endet die fünfte institutionelle Amtszeit, die jeweils drei Jahre andauert. Deshalb können sich interessierte Bürger, die sich für die ältere Generation in Fürstenfeldbruck engagieren möchten, ab sofort für eine Mitarbeit im Seniorenbeirat bewerben. Bewerbungen und Berufungsvorschläge (schließen auch Ersatzmitgliedschaften ein) sind bis 12.10.2009 bei der Stadtverwaltung Fürstenfeldbruck einzureichen. Der Seniorenbeirat besteht aus sieben Mitgliedern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben müssen und als Bürgerinnen bzw. Bürger der Stadt Fürstenfeldbruck seit mindestens sechs Monaten gemeldet sind. Mitglieder des Stadtrates können sich nicht für eine Mitgliedschaft im Seniorenbeirat bewerben. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden vom Stadtrat durch Beschluss berufen.

Vorschläge zur Berufung können

- von den in der Stadt Fürstenfeldbruck tätigen Wohlfahrtsverbänden,
- von den Heimleitungen der Fürstenfeldbrucker Altenheime und
- von jeder Bürgerin bzw. jedem Bürger der Stadt, die bzw. der das 60.Lebensjahrvollendet hat, unterbreitet werden.

Die Bewerber müssen eine Einverständniserklärung vorlegen. Darüber hinaus sind Vorschläge und Bewerbungen nur gültig, wenn eine Unterstützungsliste von mindestens zwölf Gemeindebürgerinnen bzw –bürgern beiliegt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit ihrer jeweiligen Unterschrift die Bewerberin bzw. den Bewerber unterstützen. Außerdem müssen auf der Liste Geburtsdaten und Anschriften der Unterstützenden vermerkt sein.

Jede Gemeindebürgerin und jeder Gemeindebürger kann beliebig viele Vorschläge oder Bewerbungen unterstützen. Werden mehrere Unterschriften für denselben Vorschlag oder dieselbe Bewerberin bzw. denselben Bewerber abgegeben, ist nur eine Unterschrift gültig.

Die Seniorenbeiratssatzung kann im Bürgerbüro im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterstützungslisten sind ebenfalls im Bürgerbüro erhältlich.





Stadt FFB | Bei uns veröffentlicht am 04.09.2009


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