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Unberechtigtes Radfahren auf Gehwegen: Ahndungsaktion bereits in der ersten Woche großer Erfolg
Die Stadt Fürstenfeldbruck beabsichtigt, unbefugtes Radfahren auf Gehwegen stärker zu ahnden. Eine Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht macht dies möglich. So wurde kürzlich den kommunalen Verkehrsüberwachungen auch die Befugnis übertragen, Verstöße, die von Radfahrerinnen und Radfahrern auf Gehwegen begangen werden, eigenständig zu ahnden. Bislang durften die kommunalen Verkehrsüberwachungen lediglich Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und Verstöße gegen die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen ahnden. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Fürstenfeldbruck eine intensivere Kooperation mit der Fürstenfeldbrucker Polizei vereinbart. Beispielsweise fand während der gesamten letzten Woche eine gemeinsame Aktion von Stadt und Polizei statt, bei der jeweils ein Polizist und eine Politesse im Einsatz waren. Die Aktion hat die Brisanz dieses Problems deutlich gemacht: So wurden pro Tag rund hundert Verstöße registriert, die meisten in den Stoßzeiten zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens und 13.00 Uhr und 14.00 Uhr mittags. Um zunächst die Falschfahrerinnen und Falschfahrer für ihre Verstöße zu sensibilisieren, wurden sie während der ersten drei Tage von Montag bis Mittwoch auf ihr Fehlverhalten hingewiesen, belehrt und ihnen im Falle weiterer Verstöße Ahndungsmaßnahmen angekündigt. Die am Donnerstag und Freitag registrierten Verstöße wurden dann vom Ordnungspersonal mit Verwarngeldern belegt. Dies konnte entweder vor Ort in bar eingelöst werden oder es kann per Zahlungsaufforderung und Überweisung beglichen werden. Gegen Falschfahrerinnen und Falschfahrer, die das Verwarngeld nicht akzeptieren, werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Auch nach Ablauf dieser Aktion wird die Stadt verstärkt unbefugtes Radfahren auf Gehwegen ahnden. Wir möchten damit vor allem den vielen Klagen der älteren Generation nachkommen und dieser Bevölkerungsgruppe wieder mehr Sicherheit und Rücksichtnahme entgegenbringen.
Stadt Fürstenfeldbruck | Bei uns veröffentlicht am 22.04.2010
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