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Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Die Vergabe von Aufträgen der Stadtverwaltung an örtliche Betriebe liegt grundsätzlich im Interesse der Stadtverwaltung. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Aufträge an ortsfremde Firmen fallen, obwohl diese Leistungen auch von örtlichen Betrieben in guter Qualität angeboten werden. Oftmals fragen dann örtliche Betriebe bei uns die Ursachen nach. Hintergrund für Vergabeverfahren sind gesetzliche Vorgaben, die das konkrete Vorgehen reglementieren. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und das allgemeine Haushaltsrecht schreiben öffentlichen Auftraggebern – also auch der Stadt Fürstenfeldbruck – vor, bei der Vergabe von Aufträgen exakte Vorgaben anzuwenden. Alle Anbieter haben Anspruch auf Einhaltung dieser Vergabevorschriften. Dazu zählt z.B. der Wettbewerbsgedanke. Er verlangt, dass in einem formalisierten Verfahren möglichst vielen Bietern die Gelegenheit gegeben wird, ihre Leistungen anzubieten. Ferner gibt es das Gleichbehandlungsgebot. Es verlangt, alle Bieter gleich zu behandeln und verbietet grundsätzlich, bei Vergaben fremde Kriterien wie z. B. die Ortsansässigkeit anzuwenden. Der Auftragnehmer ist allein nach Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auszuwählen. Es soll das wirtschaftlichste Angebot angenommen werden. Dies muss nicht immer das preislich günstigste sein.
Hintergrund dieser Regularien ist der Wettbewerb einzelner Anbieter um einen Auftrag. Seitens der Kommunen ist grundsätzlich alles zu unterlassen, was diesen Wettbewerb einschränken oder behindern könnte. Kommunale Vergaben können generell durch übergeordnete Instanzen überprüft werden. Auch unterlegenen oder an einem Verfahren nicht beteiligten Firmen steht es frei, eine solche Überprüfung zu veranlassen. Sollte sich herausstellen, dass die Stadt hier vergaberechtswidrig gehandelt hätte, ist sie für den entstandenen Schaden an sich haftbar.
Die Stadtverwaltung ist grundsätzlich gewillt, soweit möglich Aufträge an ortsansässige Firmen zu vergeben, um das örtliche Gewerbe zu unterstützen. Allerdings kann dies nur im Rahmen oben genannter Regularien erfolgen. Ortsansässige Firmen sind daher gehalten, durch attraktive Angebote oder bei größeren Bauwerken durch Zusammenschlüsse dafür zu sorgen, dass Aufträge an sie vergeben werden können.
Stadt Fürstenfeldbruck | Bei uns veröffentlicht am 13.05.2010
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