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Radfahrverbot auf den Friedhöfen: Allgemeines Verbot bleibt bestehen – Ausnahmen möglich

Das allgemeine Radfahrverbot auf den Friedhöfen in Fürstenfeldbruck bleibt
weiterhin bestehen. Zu diesem Entschluss kommt die Stadtverwaltung nach
eingehender Prüfung eines Antrags des Seniorenbeirats. Diese Entscheidung wurde
letztlich auch vom Vorsitzenden des Seniorenbeirats, Detlef Kurp, akzeptiert. Der
Seniorenbeirat hatte kürzlich eine Aufhebung des Radfahrverbots auf dem
Waldfriedhof beantragt. Als Grund wurde die Weitläufigkeit des Geländes angeführt,
die mit dem Fahrrad besser zu überwinden sei.

Der Friedhof gilt allgemein als Ort der Ruhe und Stille, an dem es den Besuchern
möglich sein soll, ungestört zu verweilen. Eine Öffnung für den Radverkehr würde
dem Friedhof diesen besonderen Charakter nehmen. Außerdem besteht das
Problem der Verkehrssicherheit und die Haftungsproblematik, falls es zu einem
Zusammenstoß zwischen Radlern und Fußgängern, insbesondere gehbehinderten
Fußgängern und Friedhofsmitarbeitern, kommt. Gehbehinderte Fußgänger sind
mitunter mit Rollatoren unterwegs, die Friedhofsmitarbeiter mit speziellen Arbeits-
Fahrzeugen in Schritttempo. Eine Aufhebung des Radfahrverbots könnte zudem eine
Zunahme der Geschwindigkeit der Radfahrer begünstigen.
Entscheidend für die Beibehaltung der jetzigen Regelung ist auch, dass es bereits
eine Ausnahmegenehmigung gibt, die ein Befahren des Friedhofs mit dem Fahrrad
schon heute gestattet. So können Personen, die aufgrund von
Mobilitätseinschränkungen nicht in der Lage sind, weite Wege auf dem Friedhof
zurückzulegen, unter Vorlage eines ärztlichen Attestes eine entsprechende
Ausnahmegenehmigung bei der Friedhofsverwaltung erhalten (§ 9, Ziffer 3
Friedhofssatzung).

Ferner ist es auch ohne besondere Ausnahmegenehmigung erlaubt, Fahrräder zum
Transport von sperrigem oder schwerem Grabschmuck und ähnlichen
Gegenständen mitzuführen (§ 9, Ziffer 11 Friedhofssatzung).
Zudem besteht ein Angebot von derzeit fünf Bollerwagen, die gegen eine Leihgebühr
von 2,- € am Eingang Landsberger Straße bereit stehen. Die Stadt wird dieses
Angebot auf zehn Bollerwagen erhöhen und zusätzlich noch einen weiteren Standort
am Eingang Waldfriedhofstraße anbieten, der ebenfalls mit zehn Wagen bestückt
werden soll.
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter Telefonnummer
08141/15820 gerne zur Verfügung.

Stadt FFB | Bei uns veröffentlicht am 24.11.2010


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