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Städtische Friedhöfe: Allgemeines Radfahrverbot besteht weiterhin - Ausnahmen möglich -
Aktuelle Öffnungszeiten
Das allgemeine Radfahrverbot auf den Friedhöfen in Fürstenfeldbruck wird zunehmend
missachtet. Deshalb weisen wir nochmals darauf hin, dass dieses Verbot weiterhin
bestehen bleibt. Wir bitten alle Friedhofsbesucher, das Verbot unbedingt zu
beachten. Hintergrund ist, dass der Friedhof allgemein als Ort der Ruhe und Stille
gilt. Hier soll es den Besuchern möglich sein, ungestört zu verweilen. Eine Öffnung
für den Radverkehr würde dem Friedhof diesen besonderen Charakter nehmen. Außerdem
besteht das Problem der Verkehrssicherheit und die Haftungsproblematik,
falls es zu einem Zusammenstoß zwischen Radlern und Fußgängern - insbesondere
gehbehinderten Fußgängern - sowie Friedhofsmitarbeitern kommt.
Entscheidend für die Beibehaltung der jetzigen Regelung ist auch, dass es bereits
eine Ausnahmegenehmigung gibt. Diese gestattet bereits ein Befahren des Friedhofs
mit dem Fahrrad. So können Personen, die aufgrund von Mobilitätseinschränkungen
nicht in der Lage sind, weite Wege auf dem Friedhof zurückzulegen, unter Vorlage
eines ärztlichen Attestes eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bei der Friedhofsverwaltung
erhalten (§ 9, Ziffer 3 Friedhofssatzung). Ferner ist es auch ohne besondere
Ausnahmegenehmigung erlaubt, Fahrräder zum Transport von sperrigem
oder schwerem Grabschmuck und ähnlichen Gegenständen schiebend mitzuführen
(§ 9, Ziffer 11 Friedhofssatzung).
Bei dieser Gelegenheit weisen wir auch auf die Öffnungszeiten der städtischen
Friedhöfe hin (§ 6 Friedhofssatzung):
Oktober mit Februar von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
März und September von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
April mit August von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr
In dringenden Fällen, insbesondere an Kartagen, Allerheiligen, Allerseelen und
Weihnachten können Ausnahmen von dieser Regelung zugelassen werden.
Während der Sommerzeit verlängert sich die Dauer der Öffnungszeiten um jeweils
eine Stunde.
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter Tel. 08141/15820 gerne
zur Verfügung.
Stadt FFB | Bei uns veröffentlicht am 31.03.2011
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