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Gartenwasserzähler helfen sparen

Gartenbesitzer brauchen für die bezogene Frischwassermenge, die sie zur Gartenbewässerung
verwenden, keine Abwassergebühren (derzeit 1,50 – 1,65 €/m³) zu entrichten,
wenn die für den Garten verwendete Menge nachgewiesen werden kann. Der Nachweis ist
aber nur mit einem Zwischenzähler (Gartenwasserzähler) möglich, der im Fachhandel
bezogen werden kann. Aufgrund der Anschaffungskosten ist jedoch abzuwägen, ob die
Ersparnis bei der Abwassergebühr die Kosten übersteigt. Dies dürfte nur der Fall sein, wenn
es sich um größere Grundstücke mit entsprechendem Gießwasserbedarf handelt.
Gartenwasserzähler sind vor Inbetriebnahme unbedingt bei den Stadtwerken Fürstenfeldbruck
anzumelden. Das passende Formular ist unter
www.fuerstenfeldbruck.de/Bürgerservice/Anträge&Formulare abrufbar. Zudem ist darauf zu
achten, dass die Eichfrist der Gartenwasserzähler noch nicht abgelaufen ist. Gewöhnlich
beträgt diese 6 Jahre. Nach Ablauf dieser Eichzeit können die erfassten Verbrauchswerte
nicht mehr berücksichtigt werden. Der Gartenwasserzähler ist dann rechtzeitig gegen einen
neuen Zähler zu ersetzen.
Es wird daher gebeten, die bestehenden Zähler auf den Ablauf der Eichzeit hin zu
kontrollieren. Sofern diese Ende 2010 abgelaufen ist (alle Zähler mit Baujahr 2004 und
früher), sind diese unbedingt rechtzeitig vor Beginn der Gartensaison auszutauschen. Auch
der Zählertausch ist den Stadtwerken Fürstenfeldbruck anzumelden (ebenfalls mit oben
genanntem Formular).
Es können nur die Verbrauchswerte für die Entwässerungsgebühr berücksichtigt werden, die
über geeichte Zähler ermittelt wurden. Alle anderen Werte können in der Jahresabrechnung
keine Berücksichtigung mehr finden. Für Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen die Stadt
Fürstenfeldbruck, Bauverwaltung, Heide Köber, unter der Tel. Nr. 08141/281-4214 gerne zur
Verfügung.

Stadt FFB | Bei uns veröffentlicht am 07.05.2011


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