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Beirat für Menschen mit Behinderung: Bewerbungsphase für die vierte Amtsperiode gestartet
Die Stadt Fürstenfeldbruck sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich im Beirat für Menschen mit Behinderung engagieren möchten. Hintergrund ist, dass die aktuelle Amtsperiode zum 31. Dezember 2011 ausläuft. Die nächste, bereits vierte Amtsperiode beginnt am 01. Januar 2012 und dauert wieder drei Jahre. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten Interesse haben, sich für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Fürstenfeldbruck einzusetzen. So können sie direkt dazu beitragen, dass die Interessen der Menschen mit Behinderung im Stadtgebiet vertreten werden. In den Beirat für Menschen mit Behinderung können Bürgerinnen und Bürger berufen werden, die selbst körperlich behindert oder Angehörige von Behinderten oder in der Betreuung von Behinderten tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Fürstenfeldbruck haben, nicht dem Stadtrat angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen zu diesem Personenkreis gehören und Interesse am Engagement für behinderte Menschen haben, freuen wir uns auf Ihre formlose, schriftliche Bewerbung. Bewerbungen können im Rathaus im Bürgerbüro oder in Zimmer 117 bei Frau Margot Del Carpio oder bei Frau Monika Aleric bis spätestens 21. Oktober 2011 abgegeben werden.
Hintergrund
Bei der Stadt Fürstenfeldbruck gibt es seit 2003 einen Beirat für Menschen mit Behinderung. Der Beirat ist Interessenvertreter und Ansprechpartner für alle Menschen in Fürstenfeldbruck mit einer körperlichen, geistigen und psychischen Behinderung sowie für deren Angehörige. Um Wünsche und Anregungen der Betroffenen zu er-
fahren, bietet der Beirat regelmäßige Informationsveranstaltungen an. Fachleute einschlägiger Verbände und Organisationen stellen ihre Angebote dar und gehen auf persönliche Fragen ein.
Er ist ferner beratendes Gremium für den Oberbürgermeister, den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Stadtverwaltung in allen Fragen, die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen betreffen. Er fungiert auch als Ansprechpartner in spezifischen Fragen für Verbände, Betriebe, Kirchen, Vereine, Medien und sonstige Einrichtungen.
Ziele des Beirates sind die Förderung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderung, der Einsatz für die Bereitstellung von Hilfen und Unterstützung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, die Förderung des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderung in enger Zusammenarbeit mit den helfenden und umsorgenden Einrichtungen der Nachbarschaft sowie die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in das normale und kulturelle Leben der Stadt.
Der Beirat besteht aus höchstens sechs Mitgliedern sowie Ersatzmitgliedern und wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Zudem ist die Sozialreferentin beratendes Mitglied. Im Einzelnen werden die Vorgaben über die Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung geregelt. Die Satzung und die Geschäftsordnung des Beirats liegen bis 21. Oktober 2011 im Foyer in der Stadtverwaltung zur Einsicht auf.
Stadt FFB | Bei uns veröffentlicht am 26.09.2011
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