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Aktuelle Rechtslage für Radfahrer: Neue Regelungen für die Führung des Radverkehrs in Fürstenfeldbruck
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es eine geänderte Rechtslage für Radfahrer:
Radfahrer sollen grundsätzlich im Mischverkehr auf der Straße geführt werden. Als Sicherungsmaßnahmen – wenn räumlich möglich – gelten Radfahrstreifen (durchgezogene Linie auf der Fahrbahn) und Schutzstreifen (unterbrochene Linie auf der Fahrbahn). Ein Benutzungszwang von Radwegen (gemeinsame Geh- und Radwege, getrennte Geh- und Radwege, einzelne Radwege) soll nur noch angeordnet werden, wenn dies zwingend erforderlich ist. Außerdem ist gegenläufiger Radverkehr auf Radwegen außerorts grundsätzlich in zwei Richtungen möglich, innerorts jedoch nur noch in Ausnahmefällen.
Aufgrund der aktuellen Rechtslage muss die vorhandene Führung der Radfahrer im gesamten Stadtgebiet überprüft werden. In folgenden Straßenabschnitten wurden die neuen Regelungen bereits umgesetzt:
Maisacher Straße
Ostseite: Der Benutzungszwang des getrennten Geh- und Radweges wurde aufgehoben. Durch ein Piktogramm auf der linken Hälfte des Radweges ist die freiwillige Benutzung angezeigt: Dies bedeutet eine Wahlmöglichkeit zwischen Fahrbahn und nicht benutzungspflichtigem Radweg.
Alte Maisacher Straße (zwischen St. 2054 und Kreisverkehr Maisacher Straße)
Südseite: Benutzungszwang des getrennten Geh- und Radweges wurde aufgehoben. Der betreffende Abschnitt wurde in einen nicht benutzungspflichtigen Radweg umgewandelt. Dies bedeutet eine Wahlmöglichkeit zwischen Fahrbahn und nicht benutzungspflichtigem Radweg.
Nordseite: Radfahrer werden auf der Fahrbahn mit Schutzstreifen geführt.
Kreisverkehr Maisacher Straße / Zenettistraße
In Kreisverkehren sind Radfahrer im Mischverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Radfahrer, die einen vorhandenen nicht benutzungspflichtigen Radweg benutzen, werden kurz vor dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn geleitet.
Zenettistraße (zwischen Kreisverkehr Maisacher Straße und Von-Grafenreuth-Straße)
Südseite: Benutzungszwang des gemeinsamen Geh- und Radweges in zwei Richtungen wurde aufgehoben und der Gehweg für Radfahrer freigegeben in Richtung Fliegerhorst.
Nordseite: In Richtung Kreisverkehr Maisacher Straße werden die Radfahrer auf der Fahrbahn mit Schutzstreifen geführt.
Von-Grafenreuth-Straße: zwischen Fliegerhorst und Flurstraße
Ostseite: In Richtung Fliegerhorst werden die Radfahrer auf der Fahrbahn mit Schutzstreifen geführt. Um gefahrlos die Fahrbahn queren zu können, wurde eine Mittelinsel gebaut.
Westseite: Der Benutzungszwang des gemeinsamen Geh- und Radweges in zwei Richtungen wurde aufgehoben und der Gehweg für Radfahrer freigegeben in Richtung Flurstraße.
Stadt Fürstenfeldbruck | Bei uns veröffentlicht am 19.01.2012
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