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Bitte Räum- und Streupflicht einhalten – Streumaterial steht zur Verfügung
Der Winter steht unmittelbar bevor und somit auch wieder das Räumen und Streuen
der Gehwege. Laut Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungsverordnung (RRSV)
der Stadt Fürstenfeldbruck sind die Anlieger dazu verpflichtet. Deshalb bitten wir alle
Betroffenen, die entsprechenden Maßnahmen kontinuierlich einzuhalten:
• Die Anlieger (sowohl Vorder- als auch Hinterlieger) sind verpflichtet, die
Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr
Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen auf eigene Kosten
in sicherem Zustand zu erhalten.
• Die zu sichernden Flächen müssen an Werktagen bis 7.00 Uhr und an Sonnund
gesetzlichen Feiertagen bis 9.00 Uhr von Schnee geräumt werden.
• Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte müssen sie mit geeigneten abstumpfenden
Stoffen bestreut werden. Geeignete Mittel sind z. B. Sand oder Splitt, jedoch
nicht Tausalz oder ätzende Stoffe. Alternativ muss das Eis beseitigt sein.
• Bei besonderer Glättegefahr z. B. bei Treppen oder starken Steigungen ist
das Streuen von Tausalz zulässig.
• Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie
es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz
erforderlich ist.
• Der geräumte Schnee oder die geräumten Eisreste sind neben der Gehbahn
so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Bitte
halten Sie Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege
bei der Räumung frei.
Für die Erfüllung dieser Maßnahmen sind grundsätzlich die Anlieger/Hausbesitzer
gesetzlich verpflichtet. Falls Mieter mit diesen Aufgaben beauftragt werden, bedarf
es einer exakten Regelung im Mietvertrag. Sollte der verpflichtete Mieter den
Aufgaben nicht selbst nachkommen können, muss er sich um eine Vertretung
kümmern.
Durch die Übertragung dieser Aufgaben auf den Mieter geht auch die Unfallhaftung
vom Vermieter auf den Mieter über.
Um die betroffenen Bürger bei der Erfüllung dieser Maßnahmen zu unterstützen, hat
die Stadt Fürstenfeldbruck an folgenden Orten im Stadtgebiet Splittbehälter
aufgestellt:
• Volksfestplatz
• Parkplatz Waldfriedhof
• Am Einfang/Wertstoffhof
• Buchenau
• Weidenstr./Schlehdornweg
• Parkplatz auf der Lände
• Am Ährenfeld/Wertstoffhof
Die Bürger können sich hier ausschließlich für den privaten Gebrauch in
haushaltsüblichen Mengen mit Splitt versorgen. Unzulässig ist eine Versorgung für
gewerbliche Zwecke. Diese wird gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt.
Ferner weisen wir darauf hin, dass es sich bei dem Service um eine freiwillige
Aufgabe der Stadt handelt. Der Bauhof wird dafür sorgen, dass die Behältnisse stets
ausreichend befüllt sind.
Stadt FFB | Bei uns veröffentlicht am 27.11.2010
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