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Städtisches Förderprogramm zum Energiesparen: Neue Fördermittel und neue Richtlinien
Die Stadt Fürstenfeldbruck unterstützt bereits seit mehreren Jahren
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beim Energiesparen mit einem
speziellen Förderprogramm. Somit ist die Stadt Fürstenfeldbruck eine der wenigen
Kommunen, die ihren Bürgerinnen und Bürgern eine derartige Förderung als
freiwillige Leistung anbietet. Vorrangiges Ziel des Programms ist die Verringerung
des Verbrauchs von Energie, insbesondere aus fossilen Quellen. Der Haupt- und
Finanzausschuss bewilligte für diesen Zweck vorerst 50.000 €. Im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel können Maßnahmen innerhalb des Stadtgebiets
Fürstenfeldbruck an bestehenden Wohngebäuden gefördert werden. Eine Förderung
erfolgt jedoch nur bei Gebäuden, die bis 31.12.1990 bauaufsichtlich genehmigt
wurden.
Die Förderrichtlinien haben sich dahingehend geändert, dass sich die Förderhöhe
künftig nach den Quadratmetern der Fenster richtet. Pro Quadratmeter Fenster, mit
Dreifachverglasung und einem Ug-Wert < 0,6, beträgt die Förderung 50 €/m². Die
Richtlinien für die Wärmedämmung im Altbau bleiben unverändert.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Förderzusagen
erteilt die Stadt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des
Eingangs der vollständigen Förderanträge.
Eine Förderung kann nur bewilligt werden, wenn der Antrag unter Vorlage eines
vollständigen, prüfbaren Kostenvoranschlags und der sonstigen erforderlichen
Nachweise und Unterlagen vor Auftragsvergabe bei der Stadt Fürstenfeldbruck
eingereicht wird. Eine Förderung durch die Stadt Fürstenfeldbruck ist nicht möglich,
wenn für dieselbe Maßnahme Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen in
Anspruch genommen werden. Dagegen ist die Inanspruchnahme zinsverbilligter
Kredite aus anderen Förderprogrammen wie z.B. KfW mit dieser Förderung
vereinbar. Näheres hierzu finden Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie im Internet unter
www.fuerstenfeldbruck.de/foerderungen oder direkt bei der Stadt Fürstenfeldbruck,
Kämmerei, Marianne Weisshaar, Telefon 08141/281-2001, E-Mail:
marianne.weisshaar@fuerstenfeldbruck.de.
Förderanträge sind ebenfalls an diese Adresse zu richten.
Vor der Entscheidung für einzelne bauliche Maßnahmen können Sie im Rathaus
eine kostenlose, halbstündige Erst-Energieberatung von ZIEL 21 nutzen. Sie findet
einmal im Monat (mit Ausnahme des Augusts), jeweils mittwochs von 9:00 bis 12:00
Uhr statt. Die verbleibenden Termine im Jahr 2012 sind der 29.02., 28.03., 25.04.,
23.05., 27.06., 25.07., 26.09., 24.10., 28.11. und 19.12.2012.
Um vorherige Anmeldung unter Tel. 08141/281-3334 wird gebeten.
Stadt FFB | Bei uns veröffentlicht am 22.02.2012
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